Mitteilung – zur Kenntnisnahme –

 

 

Hartz IV: Darstellung der Projektplanung und regelmäßiger Umsetzungsbericht

 

Drucksachen 15/3060, 15/3284, 15/3408 und 15/3529

 

 

 

 

 

Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:

 

 

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2004 Folgendes beschlossen:

 

„Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus die Projektplanung der eingesetzten Arbeits- und Steuerungsgruppe (siehe Senatsbeschluss vom 25. Mai 2004) für die Umsetzung von Hartz IV bis zum 15.11.2004 vorzulegen.

 

Hierbei soll explizit Folgendes dargestellt werden:

 

1.    Zeitplan für Meilensteine bzw. Entwicklungsschritte

2.   alle noch offenen Maßnahmen zur Umsetzung mit den Verantwortlichkeiten auf Landes- und Bezirksebene mit Zeitplan

3.    Zielerreichungsanalyse

4.  Personalsituation in den Job-Centern (Stellenpool, Fallmanagement) und Qualifizierung der Mitarbeiter

 

Der Projektfortschritt ist bis zum 31.01.2005 darzustellen.“

 

 

Hierzu wird berichtet:

 

Über die Projektplanung sowie die Arbeitsschritte und -ergeb-nisse der eingerichteten Steuerungsgruppe, der Projektgruppe sowie des Arbeitskreises zur Umsetzung von Hartz IV wurde bereits berichtet; hierzu wird auf die Inhalte des am 21.12.2004 im Senat beschlossenen Berichts (Drucksachen-Nrn. 15/3060, 15/3284, 15/3408 und 15/3529) verwiesen.

 

 



Es wurde bereits aus diesem Bericht deutlich, dass der Senat rechtzeitig die organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen erarbeitet hat, um eine erfolgreiche Umsetzung des Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) in Berlin sicherzustellen.

 

Die landesseitige Begleitung und Durchführung des Prozesses der Umsetzung von Hartz IV  erforderte das abgestimmte Handeln der beteiligten Akteure auf unterschiedlichen Ebenen. Um die strukturellen Voraussetzungen in Berlin für das Gelingen der Umsetzung zu schaffen, bedurfte es über eine einzelne Projektplanung hinaus der weitergehenden Begleitung des Gesamtprozesses in einer engen und vertrauensvollen Kooperation zwischen den am Um-setzungsprozess Beteiligten.

 

Mit dem Vierten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) wurden die Leistungen der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum 1.1.2005 zu einer gemeinsamen Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengeführt. Das in diesem Zusammenhang neu eingeführte Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sieht als Kernpunkt für eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung zwischen kommunalen Trägern und den Agenturen für Arbeit die Bildung von Arbeitsgemeinschaften (ArGen) vor.

Träger der Leistung nach dem SGB II sind die Bundesagentur für Arbeit und der kommunale Träger (vgl. § 6 SGB II). In Berlin ist „kommunaler Träger“ das Land.

Die Durchführung der Aufgaben des kommunalen Trägers obliegt den Bezirken. Ziel war es, in Berlin Arbeitsgemeinschaften zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das jeweils zuständige Bezirksamt, und der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die jeweils zuständige Agentur für Arbeit, zu gründen.

 

Vornehmliche Aufgabe des Senats war es, landeseinheitliche Lösungen für den organisatorischen Aufbau und die Umsetzung der in Berlin vor dem 1.1.2005 zu gründenden 12 ArGen zu erarbeiten und die notwendigen Vorgaben und Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Diese Aufgaben hat der Senat erfüllt; hervorzuheben ist hierbei die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) vom 26. August 2004 zur Gründung von Arbeitsgemeinschaften (ArGen) im Land Berlin.

 

Alle 12 Berliner ArGen wurden rechtzeitig im Jahr 2004 unter Beachtung der Rahmenvorgaben errichtet (die erste am 11.10.2004 zwischen dem Bezirksamt Neukölln und der Agentur für Arbeit Berlin Süd, die letzte am 7.12.2004 zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Agentur für Arbeit Berlin Mitte).

Nachdem der Senat nunmehr bereits die notwendigen Rahmenbedingungen zur Errichtung von ArGen gesetzt hat und die 12 Berliner ArGen seit dem 3. Januar 2005 ihre Arbeit aufnehmen konnten, sind unter Bezugnahme auf die Inhalte des am 21.12.2004 im Senat beschlossenen Berichts allein folgende neue Sachstände festzuhalten:

 

·         Kosten der Unterkunft

 

Gemäß § 22 SGB II gehört die Gewährung von Kosten für die Unterkunft zu den Aufgaben des kommunalen Trägers des SGB II.

 

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hatte mit Rundschreiben 15/2004 vom 23. September 2004 empfohlen, bei der Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem SGB II von der grundsätzlichen Angemessenheit von Wohnraum auszugehen. Diese Empfehlung gründete sich auf entsprechenden Zahlen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Statistischen Landesamtes Berlin. Danach ist davon auszugehen, dass der Personenkreis der Arbeitslosenhilfeempfangenden grundsätzlich nicht in Wohnungen lebt, deren Mietzins höher ist als derjenige von Sozialhilfeempfangenden.

 

Der nunmehr vorliegende Entwurf von Ausführungsvorschriften, welche auf Grundlage des sich mittlerweile im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Ausführungsgesetzes zum SGB II zeitnah in Kraft treten könnten, verfolgt das Ziel, einerseits „Zwangsumzüge“ so weit wie möglich zu vermeiden und andererseits die Kosten für den Landeshaushalt zu begrenzen. Darüber hinaus sollen die Steuerungsmöglichkeiten der Ausgaben und die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns verbessert werden. In diesem Zusammenhang werden auch Regelungen zur Übernahme von Mietschulden nach SGB II getroffen. Die Ausführungsvorschriften sollen zum 1. Juli 2005 in Kraft treten.

 

Die mit Rundschreiben 38/2004 der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz vorgelegten Arbeitshinweise nach § 23 Abs. 3 SGB II zu Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen werden nach Erlass des Ausführungsgesetzes zum SGB II ebenfalls als Ausführungsvorschriften verbindlich gemacht werden.

 

·         Arbeitskreis Erwerbsfähigkeit

 

Gemäß den Regelungen des § 21 der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der RD BB vom 26. August 2004 hat sich bei der RD BB am 6. September 2004 ein Arbeitskreis konstituiert, der das zukünftige Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich des Verfahrens zur Anrufung der Einigungsstellen erarbeitet. Neben der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz sind Vertreter/-innen der Bezirke Pankow und Steglitz-Zehlendorf in den Arbeitskreis eingebunden.

 

Ziel des Arbeitskreises war es, ein möglichst stringentes Verfahren festzulegen, das eine weitgehende Bindung der beteiligten Träger an die Entscheidung des Rententrägers vorsah. Die Anrufung der Einigungsstelle sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Vertreter/-innen der Rententräger (BfA und LVA) waren in die Gespräche eingebunden. Zur Bindung der beteiligten Träger (auch der Rententräger) an das geplante Verfahren sollte eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Im Ergebnis des Arbeitskreises war bislang kein Konsens herbeizuführen, weil die RD BB im Zuge der Erstellung der Zwischenberichterstattung des Arbeitskreises unerwartet erneuten Klärungsbedarf geltend machte.

 

Mittlerweile ist zur Thematik der Erwerbsfähigkeit eine Einigungsstellen-Verfahrensordnung der Bundesregierung am 23. November 2004 erlassen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl I, Seite 2916).

 

·         Verfahren A2LL

 

Die Software A2LL wurde seit Mitte November 2004 zusehends stabiler und in der Performance besser. Vom 18. Oktober 2004 an konnten zunächst 694 Dateneingabeplätze zeitgleich betrieben werden. Am 9. Dezember 2004 konnte diese Zahl um 232, am 15. Dezember 2004 zusätzlich um 250, sowie am 22. Dezember 2004 nochmals um 275 auf zuletzt 1.451 erhöht werden. Mit Stand 22.12.2004 standen den Berliner Agenturen für Arbeit und den Bezirksämtern insgesamt 1.987 Zugriffsberechtigungen zur Verfügung, mit denen gleichzeitig auf A2LL zugegriffen werden kann.

 

Die möglichen Eingabezeiten betrugen seit dem 23. November 2004 wochentags 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Seit dem 9. Dezember 2004 kann wochentags in der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr ohne Beschränkung gleichzeitig zugegriffen werden. Die Systeme laufen zurzeit weitgehend stabil.

 

·         Notfallkonzept

 

Der Senat hatte einen Notfallplan erarbeitet und vorsorglich eine Softwarelösung mit allen erforderlichen Parametern und Bescheidvorlagen zur Verfügung gestellt, um die Bezirksämter in die Lage zu versetzen, ehemaligen Sozialhilfeempfangenden rechtzeitig ALG II - Leistungen zu bewilligen und auszuzahlen. Dieser Notfallplan musste jedoch nicht realisiert werden.

 

·         Proxy-Server

 

Zur Gewährleistung der Datensicherheit an den BASIS-Arbeitsplätzen im Berliner Landesnetz erfolgt der Zugriff auf A2LL über das Internet über einen vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ-Berlin)betriebenen Proxy-Server im Grenznetz. Der Proxy-Server wird nach erfolgreichen Tests seit dem 18. Oktober 2004 beanstandungsfrei betrieben.

 

Die Bereitstellungs- und Einrichtungskosten des Servers wurden bis auf einen kommunalen Anteil von 10 % direkt von der RD BB beglichen. Der für Berlin verbleibende kommunale Anteil in Höhe von 2.196,10 € und die laufenden Betriebs- und Mietkosten waren in der Zeit bis zum 31. Dezember 2004 von den Bezirksämtern zu tragen, die diese aus der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) je bis dahin erfassten Fall gewährten Pauschale in Höhe von 35 € finanzierten.

 

Seit dem 1.1.2005 sind die laufenden Rechnungen des ITDZ-Berlin bis spätestens zum 31. Dezember 2005 als Sach- und Verwaltungskosten von den ArGen zu begleichen. Dabei vermindern sich mit der bereits begonnenen, schrittweisen Einbindung der bisherigen bezirklichen Arbeitsplätze in das Intranet der BA die für die Jobcenter anfallenden Kosten zumindest um die verbrauchsabhängigen Anteile.

 

·         Hauptpersonalrat/Berliner Beauftragter für Da-    tenschutz und Informationsfreiheit

 

Mit dem Hauptpersonalrat (HPR) und dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) besteht ein vertrauensvoller Informationsaustausch. Allerdings liegen die Software - wie dargelegt - und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen außerhalb der Einflusssphäre des Landes Berlin. 

Mit Schreiben vom 4. November 2004 hat der HPR der derzeit im Einsatz befindlichen Erfassungsversion der Software A2LL unter Bedingungen bis zum 31.12.2004 seine Zustimmung erteilt.

 

Die RD BB hat inzwischen die Kosten für eine vom HPR gewünschte Sachverständigenbegutachtung zur Softwareergonomie übernommen und zumindest zeitliche Perspektiven für eine Umsetzung der vom HPR formulierten Bedingungen an den Hauptpersonalrat übermittelt. In diesem Zusammenhang wird - auch auf Initiative des Senats hin - der Deutsche Städtetag die bundesweite Koordinierung von kommunalen Anforderungen an die Software A2LL und deren Geltendmachung gegenüber der BA wahrnehmen.

 

Die Datenschutzbeauftragten der Länder haben sich mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz hierzu abgestimmt. Der Berliner Beauftragte hat den Senat darüber unterrichtet. Bezüglich der vom Bundesbeauftragten veröffentlichten Bedenken wegen wesentlicher Datenschutzmängel der Software A2LL hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine zeitnahe Beseitigung dieser Mängel zugesagt.

 

Der BlnBDI hat seit Anfang Dezember 2004 in mehreren Bezirken Prüfungen der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anträge auf Arbeitslosengeld II begonnen. Prüfungsergebnisse liegen dem Senat derzeit noch nicht vor. 

 

·         Personalsituation / Personalkonzept

 

In den Job-Centern in Berlin wurde zum 1. Januar 2005 nach den letzten uns vorliegenden Zahlen der RD BB ein Stellenbedarf für Bundesaufgaben im Umfang von rd. 3.400 Stellen ermittelt. Dazu kommen rd. 300 Stellen für die von den ArGen wahrzunehmenden Kommunalaufgaben. Die BA verfügt nicht über genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ihren Bedarf zu decken. In diesem Zusammenhang sind bereits rd. 900 Beschäftigte der Bezirke zum 1. Januar 2005 zur Wahrnehmung nicht-kommunaler Aufgaben in die ArGen eingesetzt worden. Auch nach Einbeziehung des von den Bezirken für Bundesaufgaben zur Verfügung gestellten Personals verbleibt eine erhebliche Unterdeckung. 

 

Die für die Vermittlung und Qualifizierung der Personalüberhangkräfte des Landes Berlin zuständige Behörde Zentrales Personalüberhangmanagement (ZeP) ist zurzeit intensiv bemüht, soviel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie möglich zur Verfügung zu stellen.

 

Gegenwärtig sind bereits rd. 80 Beschäftigte des ZeP in den ArGen eingesetzt. Weiterhin ist zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und der RD BB am 12. Januar 2005 vereinbart worden, kurzfristig mindestens weitere rund 300 geeignete Personalüberhangkräfte für die Erledigung nicht-kommuna-ler Aufgaben gegen Personalkostenerstattung zur Verfügung zu stellen.

 

Die weitere Bedarfsdeckung ist nach Auskunft der RD BB über die  Abdeckung durch freie  Träger,


im Rahmen von Vereinbarungen, wie sie mit dem Land Berlin bereits abgeschlossen wurde, sowie über Abschlüsse von befristeten Verträgen geplant. Dieses Verfahren sowie die Entscheidungen zur Stellenbesetzung liegen jedoch in ausschließlicher Zuständigkeit der RD BB. Nach Auskunft der RD BB vom 13.1.2005 fehlen für die zum 1. Juli 2005 eingeplante Zielaufstellung in den Berliner ArGen von dann 3.875 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern derzeit noch rund 920 Mitarbeiter/-innen. Diese Lücke soll im Laufe des ersten Halbjahres 2005 sukzessive geschlossen werden.

 

·         Rücklauf der Anträge / Antragsbearbeitungen

 

Ende des Jahres 2004 (Stand 52. KW) lag die Antragsrücklaufquote bei den an Arbeitslosenhilfebeziehende verschickten Anträgen bei 90,87 % der Anträge. Die Antragsrücklaufquote bei den Sozialämtern betrug rund 85 % der Anträge. Insgesamt wurde mit einer Nichtrücksendungsquote von insgesamt rund 10 % gerechnet. Anfang des Jahres 2005 war festzustellen, dass eine Vielzahl der Anträge noch nachträglich nach dem Starttermin 1.1.2005 eingereicht wurden. Von den mit Stand 11.01.2005 in Berlin insgesamt bearbeiteten 257.253 Anträgen (Bedarfsgemeinschaften) wurden rund 5.413 (ca. 2,1%) abschlägig beschieden.

 

·         Gründung von Arbeitsgemeinschaften

 

Alle 12 Berliner ArGen wurden - wie bereits dargelegt - rechtzeitig im Jahr 2004 unter Beachtung der senatsseitigen Vorgaben errichtet. Seit dem 3. Januar 2005 ist jede der 12 Berliner ArGen arbeits- und funktionsfähig.

 

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

Berlin, den 8. Februar 2005

 

Der Senat von Berlin

 

Klaus   W o w e r e i t
Regierender  Bürgermeister

 

Harald   W o l f

Senator für Wirtschaft, Arbeit

und Frauen

 

 

Ausschuss-Kennung : ArbBFraugcxzqsq