Mitteilung – zur Kenntnisnahme –
Hartz IV: Darstellung der Projektplanung und regelmäßiger
Umsetzungsbericht
Drucksachen 15/3060, 15/3284, 15/3408 und 15/3529
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor:
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2004
Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus die Projektplanung
der eingesetzten Arbeits- und Steuerungsgruppe (siehe Senatsbeschluss vom 25.
Mai 2004) für die Umsetzung von Hartz IV bis zum 15.11.2004 vorzulegen.
Hierbei soll explizit Folgendes dargestellt werden:
1. Zeitplan für Meilensteine
bzw. Entwicklungsschritte
2. alle noch offenen Maßnahmen zur Umsetzung
mit den Verantwortlichkeiten auf Landes- und Bezirksebene mit Zeitplan
3. Zielerreichungsanalyse
4. Personalsituation in den Job-Centern
(Stellenpool, Fallmanagement) und Qualifizierung der Mitarbeiter
Der Projektfortschritt ist bis zum 31.01.2005 darzustellen.“
Hierzu wird
berichtet:
Über die Projektplanung sowie die Arbeitsschritte
und -ergeb-nisse der eingerichteten Steuerungsgruppe, der Projektgruppe sowie
des Arbeitskreises zur Umsetzung von Hartz IV wurde bereits berichtet; hierzu
wird auf die Inhalte des am 21.12.2004 im Senat beschlossenen Berichts
(Drucksachen-Nrn. 15/3060, 15/3284, 15/3408 und 15/3529) verwiesen.
Es wurde bereits aus diesem Bericht deutlich, dass der Senat
rechtzeitig die organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen erarbeitet
hat, um eine erfolgreiche Umsetzung des Vierten Gesetzes für Moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt (Hartz IV) in Berlin sicherzustellen.
Die landesseitige Begleitung und Durchführung des Prozesses der
Umsetzung von Hartz IV erforderte das
abgestimmte Handeln der beteiligten Akteure auf unterschiedlichen Ebenen. Um
die strukturellen Voraussetzungen in Berlin für das Gelingen der Umsetzung zu
schaffen, bedurfte es über eine einzelne Projektplanung hinaus der
weitergehenden Begleitung des Gesamtprozesses in einer engen und vertrauensvollen
Kooperation zwischen den am Um-setzungsprozess Beteiligten.
Mit dem Vierten Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Hartz IV) wurden die Leistungen der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum
1.1.2005 zu einer gemeinsamen Leistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
zusammengeführt. Das in diesem Zusammenhang neu eingeführte Sozialgesetzbuch
Zweites Buch (SGB II) sieht als Kernpunkt für eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung
zwischen kommunalen Trägern und den Agenturen für Arbeit die Bildung von
Arbeitsgemeinschaften (ArGen) vor.
Träger der Leistung nach dem SGB II sind die Bundesagentur für Arbeit
und der kommunale Träger (vgl. § 6 SGB II). In Berlin ist „kommunaler Träger“
das Land.
Die Durchführung der Aufgaben des kommunalen Trägers obliegt den
Bezirken. Ziel war es, in Berlin Arbeitsgemeinschaften zwischen dem Land
Berlin, vertreten durch das jeweils zuständige Bezirksamt, und der
Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die jeweils zuständige Agentur für
Arbeit, zu gründen.
Vornehmliche Aufgabe des Senats war es, landeseinheitliche Lösungen für
den organisatorischen Aufbau und die Umsetzung der in Berlin vor dem 1.1.2005
zu gründenden 12 ArGen zu erarbeiten und die notwendigen Vorgaben und
Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Diese Aufgaben hat der Senat erfüllt;
hervorzuheben ist hierbei die Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und
der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg (RD BB) vom 26. August 2004 zur
Gründung von Arbeitsgemeinschaften (ArGen) im Land Berlin.
Alle 12 Berliner ArGen wurden rechtzeitig im Jahr 2004 unter Beachtung
der Rahmenvorgaben errichtet (die erste am 11.10.2004 zwischen dem Bezirksamt
Neukölln und der Agentur für Arbeit Berlin Süd, die letzte am 7.12.2004
zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Agentur für Arbeit Berlin Mitte).
Nachdem der Senat nunmehr bereits die notwendigen Rahmenbedingungen zur
Errichtung von ArGen gesetzt hat und die 12 Berliner ArGen seit dem 3. Januar
2005 ihre Arbeit aufnehmen konnten, sind unter Bezugnahme auf die Inhalte des
am 21.12.2004 im Senat beschlossenen Berichts allein folgende neue Sachstände
festzuhalten:
·
Kosten
der Unterkunft
Gemäß § 22 SGB
II gehört die Gewährung von Kosten für die Unterkunft zu den Aufgaben des
kommunalen Trägers des SGB II.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales
und Verbraucherschutz hatte mit Rundschreiben 15/2004 vom 23. September 2004
empfohlen, bei der Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem SGB II von
der grundsätzlichen Angemessenheit von Wohnraum auszugehen. Diese Empfehlung
gründete sich auf entsprechenden Zahlen des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit sowie des Statistischen Landesamtes Berlin. Danach ist davon
auszugehen, dass der Personenkreis der Arbeitslosenhilfeempfangenden
grundsätzlich nicht in Wohnungen lebt, deren Mietzins höher ist als derjenige
von Sozialhilfeempfangenden.
Der nunmehr vorliegende Entwurf von Ausführungsvorschriften, welche auf Grundlage des sich mittlerweile im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Ausführungsgesetzes zum SGB II zeitnah in Kraft treten könnten, verfolgt das Ziel, einerseits „Zwangsumzüge“ so weit wie möglich zu vermeiden und andererseits die Kosten für den Landeshaushalt zu begrenzen. Darüber hinaus sollen die Steuerungsmöglichkeiten der Ausgaben und die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns verbessert werden. In diesem Zusammenhang werden auch Regelungen zur Übernahme von Mietschulden nach SGB II getroffen. Die Ausführungsvorschriften sollen zum 1. Juli 2005 in Kraft treten.
Die mit Rundschreiben 38/2004 der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz vorgelegten Arbeitshinweise nach § 23 Abs. 3 SGB II zu Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen werden nach Erlass des Ausführungsgesetzes zum SGB II ebenfalls als Ausführungsvorschriften verbindlich gemacht werden.
·
Arbeitskreis
Erwerbsfähigkeit
Gemäß den
Regelungen des § 21 der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Berlin und der RD
BB vom 26. August 2004 hat sich bei der RD BB am 6. September 2004 ein Arbeitskreis
konstituiert, der das zukünftige Verfahren zur Feststellung der
Erwerbsfähigkeit einschließlich des Verfahrens zur Anrufung der Einigungsstellen
erarbeitet. Neben der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
sind Vertreter/-innen der Bezirke Pankow und Steglitz-Zehlendorf in den Arbeitskreis eingebunden.
Ziel des Arbeitskreises war es, ein möglichst stringentes Verfahren festzulegen, das eine weitgehende Bindung der beteiligten Träger an die Entscheidung des Rententrägers vorsah. Die Anrufung der Einigungsstelle sollte nur in Ausnahmefällen erfolgen. Vertreter/-innen der Rententräger (BfA und LVA) waren in die Gespräche eingebunden. Zur Bindung der beteiligten Träger (auch der Rententräger) an das geplante Verfahren sollte eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden. Im Ergebnis des Arbeitskreises war bislang kein Konsens herbeizuführen, weil die RD BB im Zuge der Erstellung der Zwischenberichterstattung des Arbeitskreises unerwartet erneuten Klärungsbedarf geltend machte.
Mittlerweile ist zur Thematik der Erwerbsfähigkeit eine Einigungsstellen-Verfahrensordnung der Bundesregierung am 23. November 2004 erlassen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl I, Seite 2916).
·
Verfahren
A2LL
Die Software A2LL wurde seit Mitte November 2004 zusehends stabiler und in der Performance besser. Vom 18. Oktober 2004 an konnten zunächst 694 Dateneingabeplätze zeitgleich betrieben werden. Am 9. Dezember 2004 konnte diese Zahl um 232, am 15. Dezember 2004 zusätzlich um 250, sowie am 22. Dezember 2004 nochmals um 275 auf zuletzt 1.451 erhöht werden. Mit Stand 22.12.2004 standen den Berliner Agenturen für Arbeit und den Bezirksämtern insgesamt 1.987 Zugriffsberechtigungen zur Verfügung, mit denen gleichzeitig auf A2LL zugegriffen werden kann.
Die möglichen Eingabezeiten betrugen seit dem 23. November 2004 wochentags 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Seit dem 9. Dezember 2004 kann wochentags in der Zeit von 16.00 bis 22.00 Uhr ohne Beschränkung gleichzeitig zugegriffen werden. Die Systeme laufen zurzeit weitgehend stabil.
·
Notfallkonzept
Der Senat hatte einen Notfallplan erarbeitet und vorsorglich eine Softwarelösung mit allen erforderlichen Parametern und Bescheidvorlagen zur Verfügung gestellt, um die Bezirksämter in die Lage zu versetzen, ehemaligen Sozialhilfeempfangenden rechtzeitig ALG II - Leistungen zu bewilligen und auszuzahlen. Dieser Notfallplan musste jedoch nicht realisiert werden.
·
Proxy-Server
Zur Gewährleistung der Datensicherheit an den BASIS-Arbeitsplätzen im Berliner Landesnetz erfolgt der Zugriff auf A2LL über das Internet über einen vom IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ-Berlin)betriebenen Proxy-Server im Grenznetz. Der Proxy-Server wird nach erfolgreichen Tests seit dem 18. Oktober 2004 beanstandungsfrei betrieben.
Die Bereitstellungs- und Einrichtungskosten des Servers wurden bis auf einen kommunalen Anteil von 10 % direkt von der RD BB beglichen. Der für Berlin verbleibende kommunale Anteil in Höhe von 2.196,10 € und die laufenden Betriebs- und Mietkosten waren in der Zeit bis zum 31. Dezember 2004 von den Bezirksämtern zu tragen, die diese aus der von der Bundesagentur für Arbeit (BA) je bis dahin erfassten Fall gewährten Pauschale in Höhe von 35 € finanzierten.
Seit dem
1.1.2005 sind die laufenden Rechnungen des
ITDZ-Berlin bis spätestens zum 31. Dezember 2005 als Sach- und
Verwaltungskosten von den ArGen zu begleichen. Dabei vermindern sich mit der
bereits begonnenen, schrittweisen Einbindung der bisherigen bezirklichen
Arbeitsplätze in das Intranet der BA die für die Jobcenter anfallenden Kosten zumindest
um die verbrauchsabhängigen Anteile.
·
Hauptpersonalrat/Berliner
Beauftragter für Da- tenschutz und
Informationsfreiheit
Mit dem
Hauptpersonalrat (HPR) und dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit (BlnBDI) besteht ein vertrauensvoller
Informationsaustausch. Allerdings liegen die Software - wie dargelegt - und die
damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen außerhalb der Einflusssphäre des
Landes Berlin.
Mit Schreiben
vom 4. November 2004 hat der HPR der derzeit im Einsatz befindlichen Erfassungsversion
der Software A2LL unter Bedingungen bis zum 31.12.2004 seine Zustimmung
erteilt.
Die RD BB hat
inzwischen die Kosten für eine vom HPR gewünschte Sachverständigenbegutachtung
zur Softwareergonomie übernommen und zumindest zeitliche Perspektiven für eine
Umsetzung der vom HPR formulierten Bedingungen an den Hauptpersonalrat
übermittelt. In diesem Zusammenhang wird - auch auf Initiative des Senats hin -
der Deutsche Städtetag die bundesweite Koordinierung von kommunalen Anforderungen
an die Software A2LL und deren Geltendmachung gegenüber der BA wahrnehmen.
Die
Datenschutzbeauftragten der Länder haben sich mit dem Bundesbeauftragten für
den Datenschutz hierzu abgestimmt. Der Berliner Beauftragte hat den Senat
darüber unterrichtet. Bezüglich der vom Bundesbeauftragten veröffentlichten
Bedenken wegen wesentlicher Datenschutzmängel der Software A2LL hat das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine zeitnahe Beseitigung dieser
Mängel zugesagt.
Der BlnBDI hat
seit Anfang Dezember 2004 in mehreren Bezirken Prüfungen der Datenverarbeitung
im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Anträge auf Arbeitslosengeld II
begonnen. Prüfungsergebnisse liegen dem Senat derzeit noch nicht vor.
·
Personalsituation
/ Personalkonzept
In den Job-Centern in Berlin wurde zum 1. Januar 2005 nach den letzten
uns vorliegenden Zahlen der RD BB ein Stellenbedarf für Bundesaufgaben im
Umfang von rd. 3.400 Stellen ermittelt. Dazu kommen rd. 300 Stellen für die von
den ArGen wahrzunehmenden Kommunalaufgaben. Die BA verfügt nicht über genügend
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ihren Bedarf zu decken. In diesem Zusammenhang
sind bereits rd. 900 Beschäftigte der Bezirke zum 1. Januar 2005 zur
Wahrnehmung nicht-kommunaler Aufgaben in die ArGen eingesetzt
worden. Auch nach Einbeziehung des von den Bezirken für Bundesaufgaben
zur Verfügung gestellten Personals verbleibt eine erhebliche Unterdeckung.
Die für die Vermittlung und Qualifizierung der
Personalüberhangkräfte des Landes Berlin zuständige Behörde Zentrales
Personalüberhangmanagement (ZeP) ist zurzeit intensiv bemüht, soviel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie möglich
zur Verfügung zu stellen.
Gegenwärtig sind bereits rd. 80 Beschäftigte des ZeP in den
ArGen eingesetzt. Weiterhin ist zwischen der Senatsverwaltung für Finanzen und
der RD BB am 12. Januar 2005 vereinbart worden, kurzfristig mindestens weitere
rund 300 geeignete Personalüberhangkräfte für die Erledigung nicht-kommuna-ler
Aufgaben gegen Personalkostenerstattung zur Verfügung zu stellen.
Die
weitere Bedarfsdeckung ist nach Auskunft der RD BB über die Abdeckung durch freie Träger,
im Rahmen von Vereinbarungen, wie sie mit dem Land Berlin bereits abgeschlossen wurde, sowie über Abschlüsse von befristeten Verträgen geplant. Dieses Verfahren sowie die Entscheidungen zur Stellenbesetzung liegen jedoch in ausschließlicher Zuständigkeit der RD BB. Nach Auskunft der RD BB vom 13.1.2005 fehlen für die zum 1. Juli 2005 eingeplante Zielaufstellung in den Berliner ArGen von dann 3.875 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern derzeit noch rund 920 Mitarbeiter/-innen. Diese Lücke soll im Laufe des ersten Halbjahres 2005 sukzessive geschlossen werden.
·
Rücklauf
der Anträge / Antragsbearbeitungen
Ende des Jahres 2004 (Stand 52. KW) lag die Antragsrücklaufquote bei den an Arbeitslosenhilfebeziehende verschickten Anträgen bei 90,87 % der Anträge. Die Antragsrücklaufquote bei den Sozialämtern betrug rund 85 % der Anträge. Insgesamt wurde mit einer Nichtrücksendungsquote von insgesamt rund 10 % gerechnet. Anfang des Jahres 2005 war festzustellen, dass eine Vielzahl der Anträge noch nachträglich nach dem Starttermin 1.1.2005 eingereicht wurden. Von den mit Stand 11.01.2005 in Berlin insgesamt bearbeiteten 257.253 Anträgen (Bedarfsgemeinschaften) wurden rund 5.413 (ca. 2,1%) abschlägig beschieden.
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Gründung
von Arbeitsgemeinschaften
Alle 12 Berliner ArGen wurden - wie bereits dargelegt - rechtzeitig im
Jahr 2004 unter Beachtung der senatsseitigen Vorgaben errichtet. Seit dem 3.
Januar 2005 ist jede der 12 Berliner ArGen arbeits- und funktionsfähig.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Berlin, den 8. Februar 2005
Der Senat von Berlin
Klaus W o w e
r e i t
Regierender Bürgermeister
Harald W o l f
Senator für Wirtschaft, Arbeit
und Frauen
Ausschuss-Kennung
: ArbBFraugcxzqsq